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Die Treibhausgasminderungsquote

 

Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, wurde 2015 eingeführt. Es handelt sich dabei um ein gesetzlich normiertes Klimaschutzinstrument mit dem Ziel mehr erneuerbare Energien in den Automobilverkehr einzubringen sowie klimaschädliche Emissionen zu verringern um so einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich zu leisten. Vor allem die emittierten Mengen an CO2 sollen damit deutlich reduziert werden, um die internationalen und nationalen Klimaziele zu erreichen.

Die gesetzliche Grundlage für die THG-Quote bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz und dessen Verordnungen.

Seit dem 01.01.2022 können Halter von reinen Batteriefahrzeugen (BEVs) durch die THG-Quote Geld für die eingesparten CO2-Emissionen erhalten.

Aufgrund der steigenden Anzahl von rein batterie-elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Verkehr und um weiterhin einen effizienten Ablauf zu gewährleisten stehen hierzu Dienstleister zur Abwicklung zur Verfügung, an die Sie sich wenden können, um für Ihr E-Fahrzeug die THG-Quotenprämie zu erhalten:

 

https://www.puw24.de

 

 

Gerne stehen wir Ihnen auch jederzeit persönlich unter 08505/9000-0 oder per Mail an info@platzer-wimmer.de für Fragen zur THG-Quote zur Verfügung.